Inkasso in Österreich
Unser Fokus liegt auf professionellem Inkasso in Österreich. Wir begleiten Unternehmen, Kanzleien und vermögende Privatpersonen dabei, offene Forderungen ab 250.000 EUR / USD rechtskonform und zielgerichtet durchzusetzen.
Auf Grundlage unseres fundierten Verständnisses des österreichischen Zivilverfahrensrechts und mit einem erfahrenen Netzwerk lokaler Partner entwickeln wir maßgeschneiderte Strategien – abgestimmt auf die jeweiligen formalen Anforderungen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Österreich.
Starkes Netzwerk von lokalen Partnern
Durch Kooperationen mit konzessionierten Inkassodienstleistern, spezialisierten Rechtsanwälten und Ermittlungsdiensten direkt in Österreich stellen wir sicher, dass Ihre Ansprüche effizient und professionell durchgesetzt werden.
Lokales Wissen trifft internationale Vernetzung
Wir sind mit den rechtlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Besonderheiten Österreichs bestens vertraut und nutzen dieses Wissen gezielt, um Ihre Forderungen diskret und erfolgreich durchzusetzen.
Besonders hohe Erfolgsquote
Unsere Vorgehensweise geht deutlich über standardisierte Mahnprozesse hinaus: Wir verbinden erprobte Methoden des österreichischen Forderungsmanagements mit individuell abgestimmten Maßnahmen für jedes einzelne Verfahren.
Ihr Inkasso-Büro in Österreich
Mit über 20 Jahren Erfahrung im internationalen Forderungsmanagement und einer Vielzahl erfolgreich abgewickelter Fälle sind wir ein verlässlicher Partner für Inkasso in Österreich. Unsere Experten steuern alle Maßnahmen direkt vor Ort und begleiten Sie persönlich durch sämtliche Verfahrensschritte von der Prüfung bis zur erfolgreichen Durchsetzung.
Zu unserer Kundschaft zählen sowohl internationale Unternehmen als auch vermögende Privatpersonen. Sie schätzen unsere hohe Erfolgsquote, die klare Kommunikation und unser rechtssicheres Vorgehen.
Jeder Inkassofall beginnt mit einer sorgfältigen Prüfung Ihrer Forderung. Dafür benötigen wir aussagekräftige Unterlagen, wie etwa Verträge, Schuldanerkenntnisse oder bereits ergangene Urteile. Auf dieser Grundlage erarbeiten wir eine individuell zugeschnittene Strategie, die sich an den gesetzlichen Vorgaben der österreichischen Exekutionsordnung (EO) und den Besonderheiten Ihres Falls orientiert.
Unser erster Schritt ist dann der direkte Kontakt mit dem Schuldner, mit dem Ziel, eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Sollte dies nicht erfolgreich sein, begleiten wir Sie durch das gerichtliche Mahnverfahren und stellen bei Bedarf den Antrag auf Exekution beim zuständigen Bezirksgericht. Durch unser regionales Partnernetzwerk und internationale Ressourcen sind wir in der Lage, Vermögenswerte gezielt aufzuspüren, selbst in komplexen oder grenzüberschreitenden Konstellationen, die zunächst als uneinbringlich erscheinen.
Unser maßgeschneiderter Service für Österreich
Erfolgreiches Inkasso in Österreich erfordert mehr als standardisierte Abläufe. Das gerichtliche Mahnverfahren, die formalen Anforderungen der Exekutionsordnung und die notwendige Kooperation mit einem konzessionierten Inkassounternehmen in Österreich machen eine individuelle Herangehensweise unerlässlich. Deshalb bieten wir Ihnen:
- Unverbindliche Fallprüfung: Wir analysieren Ihre Forderung kostenfrei und prüfen die Erfolgsaussichten unter Berücksichtigung der Verjährungsfristen, der Nachweislage und der Vollstreckbarkeit im österreichischen Rechtssystem.
- Transparente Vergütung: Wir arbeiten überwiegend auf Erfolgsbasis. Eine vorab vereinbarte Sicherheitsleistung wird im Erfolgsfall rückerstattet oder mit der Provision verrechnet.
- Juristische Unterstützung: Für die rechtliche Durchsetzung Ihrer Forderung arbeiten wir mit erfahrenen Rechtsanwälten in Österreich zusammen. Diese begleiten das gerichtliche Mahnverfahren, den Antrag auf Exekution sowie die Vermögensaufstellung, falls notwendig.
- Diskretion und Professionalität: Wir wahren Ihre Reputation als Gläubiger, während wir den gesamten Inkassoprozess übernehmen. Strukturiert, seriös und effizient.
Gerade bei komplexen Fällen oder zahlungsunwilligen Schuldnern entwickeln wir individuelle Strategien, die sowohl den gesetzlichen Rahmen als auch die wirtschaftlichen Gegebenheiten berücksichtigen. So erzielen wir regelmäßig Erfolge, wo andere bereits aufgegeben haben.
So kommen Sie zu Ihrem Geld
Schritt 1: Kontaktaufnahme
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern Sie Ihren spezifischen Inkassofall.
Schritt 2: Prüfung und Bewertung
Wir prüfen die Details Ihrer Situation sorgfältig und bewerten die Erfolgsaussichten Ihres Forderungseinzuges.
Schritt 3: Individuelles Angebot
Auf Grundlage unserer Einschätzung unterbreiten wir Ihnen ein transparentes Angebot.
Schritt 4: Kautionszahlung & Mandatserteilung
Mit der Zahlung der Kaution, die bei erfolgreichem Abschluss rückerstattet oder mit der Erfolgsprovision verrechnet wird, wird Ihr Fall offiziell übernommen.
Wichtig zu wissen:
- Kautionszahlung als Voraussetzung: Ohne Kautionszahlung, nur auf Erfolgsbasis, können wir keine Mandate übernehmen, da effektives Geldeintreiben erhebliche Vorarbeit und Ressourcen erfordert.
- Mindestforderung: Forderungen ab USD/EUR 250.000.– können bearbeitet werden.
- Voraussetzungen für Inkasso: Eine ausreichend begründete Forderung (idealerweise mit Gerichtstitel) ist erforderlich.
Häufige Fragen zum Inkasso in Österreich
Wir arbeiten mit einem bewährten Netzwerk an Inkassospezialisten und Anwälten in nahezu allen europäischen Ländern, beispielsweise für Inkasso zwischen Ländern wie Deutschland und Österreich. Dadurch können wir rechtliche, kulturelle und sprachliche Hürden effizient überwinden und Ihre Forderungen auch grenzüberschreitend durchsetzen, wenn Sie uns als ihr Inkassobüro in Österreich beauftragen.
Ein Exekutionstitel (Vollstreckungstitel) ist eine gerichtliche oder gleichgestellte Entscheidung, aus der eine Zwangsvollstreckung (in Österreich: Exekution) betrieben werden darf. Typische Exekutionstitel sind:
- rechtskräftige Urteile und Beschlüsse österreichischer Gerichte,
- Zahlungsbefehl im gerichtlichen Mahnverfahren (§ 244 ff. EO),
- vollstreckbare Notariatsakte (§ 3 Z 5 EO),
- Vergleich vor Gericht,
- oder ausländische Titel, die nach EU-Recht oder bilateralen Abkommen anerkannt wurden.
Um einen Exekutionstitel zu erhalten, muss in der Regel eine Klage eingebracht oder ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden. Wird dem Zahlungsbegehren nicht widersprochen, ergeht ein Zahlungsbefehl, der als Titel dient. Dieser wird mit einer Vollstreckungsklausel (z. B. „vollstreckbar“) versehen und kann anschließend zur Exekution eingereicht werden.
Für eine fundierte Beurteilung und Durchsetzung Ihrer Forderung benötigen wir folgende Unterlagen (jeweils falls vorhanden):
- Rechnungen und Lieferscheine,
- Verträge oder Auftragsbestätigungen,
- Schuldanerkenntnisse,
- Mahnschreiben oder Zahlungsaufforderungen,
- relevante E-Mail-Korrespondenz oder Gesprächsnotizen,
- vorhandene gerichtliche Entscheidungen oder Urteile,
- Angaben zur Schuldnerperson (Name, Adresse, UID etc.),
- ggf. Handelsregisterauszug bei juristischen Personen.
Je vollständiger und belastbarer die Unterlagen, desto höher sind die Erfolgschancen, sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren.
Die Verjährungsfristen in Österreich sind abhängig von der Art der Forderung:
- Allgemeine Verjährung: 3 Jahre (z. B. Werklohn, Kaufpreisforderungen)
- Längere Frist: 30 Jahre bei titulierten Forderungen (z. B. bei rechtskräftigem Urteil)
- Besondere Fristen:
- 5 Jahre bei Mietforderungen (z. B. aus Mietzinsrückständen)
- 1 Jahr für bestimmte Schadenersatzansprüche
Die Frist beginnt in der Regel mit dem Fälligkeitsdatum der Forderung. Sie kann durch gerichtliche Geltendmachung oder Anerkenntnis des Schuldners unterbrochen oder gehemmt werden.
Ja. In Österreich hat der Gläubiger Anspruch auf Ersatz des Verzugszinses sowie der notwendigen Betreibungskosten gemäß § 1333 und § 1335 ABGB sowie § 458 UGB (bei Unternehmergeschäften).