Inkasso in den USA
Wir sind auf professionelles Forderungsmanagement in den USA spezialisiert und unterstützen Unternehmen, Kanzleien sowie vermögende Privatpersonen dabei, offene Beträge ab 250.000 EUR/USD erfolgreich durchzusetzen.
Dank unserer fundierten Kenntnisse des US-Rechts und eines eingespielten Netzwerks erfahrener Partner vor Ort erarbeiten wir für jeden Fall eine maßgeschneiderte Vorgehensweise.
Starke & lokale Partner
Mit lizenzierten Inkassounternehmen und erfahrenen Ermittlungsdiensten in den USA stellen wir sicher, dass Ihre Forderungen durchgesetzt werden. In nahezu allen US-Bundesstaaten ist hierfür eine staatliche Inkassolizenz notwendig, deren Anforderungen sich von Staat zu Staat unterscheiden.
Global aufgestellt & lokal verankert
Wir kombinieren internationale Koordination mit tiefer Kenntnis der US-amerikanischen Rechtslandschaft, Wirtschaftspraxis und kultureller Besonderheiten. Das ermöglicht uns, selbst komplexe, grenzüberschreitende Inkassofälle effizient zu managen.
Hohe Erfolgsquoten
Unser Ansatz geht weit über standardisierte Mahnverfahren hinaus: In den USA nutzen wir außergerichtliche Inkassomaßnahmen, gerichtliche Durchsetzung (inkl. niederschriftlicher Titel, richterlicher Anordnungen), direkte Schuldneransprache und strategische Verhandlungsführung.
Ihr Inkassobüro in den USA
Mit über 20 Jahren Erfahrung im internationalen Forderungsmanagement und einem starken Netzwerk zugelassener Inkassopartner und Fachanwälte in den USA sind wir Ihre verlässliche Inkassostelle für anspruchsvolle Forderungen. Unsere Experten koordinieren alle Maßnahmen direkt vor Ort. Rechtskonform, diskret und effizient.
Unsere Mandanten, von global agierenden Unternehmen bis hin zu vermögenden Privatpersonen, schätzen unsere Transparenz, Erfolgsquote und professionelle Kommunikation.
Jeder Inkassofall beginnt mit einer sorgfältigen Prüfung Ihrer Unterlagen, etwa Verträgen, Schuldanerkenntnissen oder bereits vorliegenden Gerichtsurteilen. Auf dieser Basis entwickeln wir eine individuell zugeschnittene Strategie, die den US-Rechtsrahmen optimal nutzt. Anders als in Deutschland gibt es in den USA kein zentrales gerichtliches Mahnverfahren; die Durchsetzung erfolgt in der Regel durch Klageerhebung (Complaint), Zustellung (Service of Process) und anschließende Beweiserhebung (Discovery). Das Verfahren unterscheidet sich je nach Bundes- und einzelstaatlichem Recht.
Dank unseres Zugangs zu lokalen Ermittlungsdiensten, Auskunftsstellen und internationalen Ressourcen können wir Vermögenswerte gezielt aufspüren – auch in komplexen Fällen mit Auslandsbezug oder bei verschleierten Besitzstrukturen. Die praktische Vollstreckbarkeit hängt in den USA u. a. von der Feststellbarkeit des Aufenthalts/der Vermögenswerte ab, weil es kein zentrales Meldewesen gibt.
Unser maßgeschneiderter Service als Inkassoeintreiber für die USA
Jeder Fall ist anders – insbesondere bei Forderungen im sechsstelligen Bereich zählt eine präzise, rechtlich fundierte und individuell abgestimmte Vorgehensweise. Unser US-Inkassobüro kombiniert internationale Stärke mit lokaler Durchsetzungsfähigkeit:
- Fundierte Erstprüfung Ihrer Forderung: Kostenfreie Analyse Ihrer Unterlagen (Verträge, Schuldanerkenntnisse, Gerichtstitel) unter besonderer Berücksichtigung der Verjährungsregeln und Vollstreckbarkeit nach US-Recht.
- Juristisch abgestimmte Strategie: Entwicklung einer passgenauen Strategie mit lizenzierten Inkassodienstleistern und spezialisierten Anwälten.
- Professionelles Debitorenmanagement: Direkte, sachliche Kommunikation mit den Schuldnern. Ohne Eskalation, aber klar in der Position, sodass wir dadurch Zahlungen erzielen, bei denen andere aufgeben.
- Grenzüberschreitende Koordination & Vermögensaufspürung: Dank internationaler Ressourcen und lokaler Ermittlungsdienste können wir Vermögenswerte effizient aufspüren.
- Rechtssichere Kommunikation: Strikte Einhaltung des Fair Debt Collection Practices Act (FDCPA), der illegale, belästigende oder irreführende Inkassopraktiken verbietet.
- Datenschutz & Sicherheitsstandards: Inkassounternehmen unterliegen unter anderem dem Gramm–Leach–Bliley Act (GLBA), der besondere Anforderungen an den Schutz personenbezogener Finanzdaten stellt.
Besonderheiten des US-Inkassos
Das Forderungsmanagement in den USA unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von den Verfahren in Deutschland oder anderen europäischen Staaten:
- Kein gerichtliches Mahnverfahren: Statt eines standardisierten Mahnbescheids erfolgt die Titulierung durch Klageerhebung und das umfangreiche Discovery-Verfahren, bei dem beide Parteien Beweise austauschen müssen.
- Verjährungsfristen variieren: Abhängig vom jeweiligen Bundesstaat können Forderungen unterschiedlich lange durchsetzbar sein – von drei bis hin zu über zehn Jahren.
- Kein zentrales Meldewesen: Da es kein bundesweites Melderegister gibt, ist die Ermittlung von Aufenthaltsorten und Vermögenswerten deutlich komplexer und erfordert spezialisierte Ermittlungsdienste.
- Lizenzpflichten für Inkassobüros: Viele Bundesstaaten verlangen eine staatliche Lizenz für Inkassounternehmen, etwa in Kalifornien oder New York. Dies ist ein Aspekt, den wir bei der Auswahl unserer Partner sorgfältig berücksichtigen.
Typische Vollstreckungsinstrumente in den USA
Nach erfolgreicher Klage und Erlangung eines Judgments stehen in den USA verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen zur Verfügung:
- Garnishment: Pfändung von Löhnen oder Bankkonten des Schuldners.
- Liens: Eintragung von Pfandrechten auf Immobilien oder bewegliches Vermögen.
- Writ of Execution: Gerichtlicher Vollstreckungsbefehl, der Sheriff oder U.S. Marshal zur Beschlagnahme von Vermögenswerten ermächtigt.
- Asset Tracing: Systematische Vermögensaufspürung, auch über Ländergrenzen hinweg, um versteckte oder verschobene Werte zu identifizieren.
So kommen Sie zu Ihrem Geld
Schritt 1: Kontaktaufnahme
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern Sie Ihren spezifischen Inkassofall.
Schritt 2: Prüfung und Bewertung
Wir prüfen die Details Ihrer Situation sorgfältig und bewerten die Erfolgsaussichten Ihres Forderungseinzuges.
Schritt 3: Individuelles Angebot
Auf Grundlage unserer Einschätzung unterbreiten wir Ihnen ein transparentes Angebot.
Schritt 4: Kautionszahlung & Mandatserteilung
Mit der Zahlung der Kaution, die bei erfolgreichem Abschluss rückerstattet oder mit der Erfolgsprovision verrechnet wird, wird Ihr Fall offiziell übernommen.
Wichtig zu wissen:
- Kautionszahlung als Voraussetzung: Ohne Kautionszahlung, nur auf Erfolgsbasis, können wir keine Mandate übernehmen, da effektives Geldeintreiben erhebliche Vorarbeit und Ressourcen erfordert.
- Mindestforderung: Forderungen ab USD/EUR 250.000.– können bearbeitet werden.
- Voraussetzungen für Inkasso: Eine ausreichend begründete Forderung (idealerweise mit Gerichtstitel) ist erforderlich.
Häufige Fragen zum Inkasso in den USA
Das Inkasso in den USA wird durch eine Kombination aus Bundesgesetzen und staatlichen Regelungen bestimmt. Wichtige Bundesgesetze sind der Fair Debt Collection Practices Act (FDCPA), der den Umgang mit Verbraucherschulden regelt, sowie ergänzende Vorschriften wie der Telephone Consumer Protection Act (TCPA) oder der Fair Credit Reporting Act (FCRA). Zusätzlich verlangen viele Bundesstaaten eigene Lizenzen für Inkassounternehmen und haben spezielle Vorschriften (z. B. Kalifornien).
Auf Bundesebene ist die Consumer Financial Protection Bureau (CFPB) für die Durchsetzung des FDCPA zuständig. Sie überwacht Inkassounternehmen, veröffentlicht Regeln (z. B. Regulation F) und kann Sanktionen verhängen.
Daneben haben auch die Federal Trade Commission (FTC) sowie die State Attorneys General Aufsichtsbefugnisse.
Inkassounternehmen müssen sich außerdem in vielen Bundesstaaten bei lokalen Behörden (z. B. Kalifornien: Department of Financial Protection and Innovation – DFPI) lizenzieren lassen.
Die Verjährung richtet sich nicht bundeseinheitlich, sondern nach dem Recht des jeweiligen Bundesstaates und der Art der Forderung:
Typische Spannen:
- Schriftliche Verträge: meist 3–6 Jahre, in einigen Staaten bis zu 10 oder mehr Jahre.
- Mündliche Verträge: oft kürzer (2–4 Jahre).
- Urteile (Judgments): können 10–20 Jahre durchsetzbar sein und sind vielfach verlängerbar.
Nach Eintritt der Verjährung kann ein Schuldner die Forderung noch zahlen, ist aber rechtlich nicht mehr dazu verpflichtet. Versucht ein Gläubiger, eine verjährte Forderung einzuklagen, kann der Schuldner die „Statute of Limitations Defense“ einwenden.
In der Praxis bedeutet dies: Der genaue Bundesstaat ist entscheidend für die Berechnung der Fristen.