Inkasso Anlagebetrug

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Kapitalanlagebetrug ist eine Form des Betruges, bei der die Täter eine gewinnträchtige Anlage am Kapitalmarkt versprechen und vortäuschen, um an das Geld des Kunden zu kommen.
Das klassische Kapitalanlagebetrugsmodell ist das Schneeballsystem, bei dem die angeblichen Erträge mit den Geldern neuer Opfer bezahlt werden. Eine Grauzone stellen viele Angebote im Umfeld des grauen Kapitalmarkts dar, wobei die Grenze zwischen exzessiv hohen Kosten einerseits und Betrug andererseits oft verschwimmen. Zu einem geflügelten Wort ist auch "legaler Betrug" geworden, was sich auf Anlageprodukte mit nachteilhaften Bedingungen und hohen Provisionsabzügen bezieht, die unbedarften Anlegern mit umstrittenen Vertriebsmethoden aufgedrängt werden.

Strafbarkeit

Der Kapitalanlagebetrug ist nach dem deutschen Recht gemäß § 264a StGB strafbar. Er ist ein Auffangtatbestand zum regulären Betrug nach § 263 StGB. Strafbar ist das Vortäuschen von vorteilhaften Aspekten bzgl. Wertpapieren und anderen Kapitalanlagemöglichkeiten gegenüber einer größeren Menge von Personen.

Anders als beim allgemeinen Betrugstatbestand nach § 263 StGB setzt der Tatbestand des § 264a StGB keinen irrtumsbedingten Schaden voraus. Es genügt, wenn beispielsweise in einem Prospekt oder einer sonstigen öffentlich zugänglichen Darstellung unrichtige Angaben gemacht, oder nachteilige Tatsachen verschwiegen werden, soweit diese geeignet sind, die Anlageentscheidung eines potenziellen Anlegers zu beeinflussen. Es handelt sich somit um ein abstraktes Gefährdungsdelikt.

Soweit tatsächlich ein täuschungs- und irrtumsbedingter Schaden eingetreten ist, ist § 263 StGB einschlägig, der eine höhere Strafandrohung vorsieht.

Die Beschreibung des § 264a StGB als Kapitalanlagebetrug ist insofern irreführend. Treffender ist die ebenfalls gängige kriminologische Bezeichnung Prospektbetrug.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalanlagebetrug

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