Schuldeneintreiber

Worauf sollten Sie achten?

Worauf sollten Sie bei der Auswahl eines Schuldeneintreibers achten?

Handelt es sich beim Schuldner um eine – soweit beurteilbar – ehrliche Person oder eine rechtschaffenes Unternehmen, welches die Forderung ankerkennt, jedoch mit der Zahlung im Rückstand ist? (bei dem offenkundig Prioritäten gesetzt werden müssen, was zuerst bezahlt werden kann und was warten kann?)

In dem Fall muss kein Schuldeneintreiber beauftragt werden. Sie können selber die nötigen Schritte einleiten (Mahnungen, Mahnbeschied / Betreibung usw.). Sollten Sie viele solcher Fälle haben, oder sich nicht selber damit befassen wollen, können Sie einen „konventionellen Schuldeneintreiber“ damit beauftragen, mit anderen Worten, eines der zahlreichen Inkassobüros, welche Forderungseinzug betreiben. Deren freundlich-bestimmte und dann härtnäckiger werdenden Briefe, Telefonanaruf oder auch erste rechtliche Schritte führen in vielen Fällen dazu, dass die Schuldner zahlen. Die Gebühren / Erfolgsprovisionen sind bescheiden.

Wenn es jedoch um mutmasslich unehrliche Schuldner geht, die zahlungsunwillig sind oder gar betrügerisch handeln, laufen derartige Inkassomassnahmen natürlich ins Leere. Ein Profischuldner lacht bestenfalls über Inkasso-Briefe und schmeisst sie in den Papierkorb. Jetzt brauchen Sie wirkliche Geldeintreiber! Oder um eine weniger martialisches Wort zu verwenden: ein Direkt-Inkassounternehmen.

Direktinkasso bedeutet, dass wir durch entsprechende Recherchen / Ermittlungen, durch druckvolles Verhandeln sowie dosierte Präsenz vor Ort und kreative Massnahmen den Schuldner zu Zahlungen bewegen. Es geht um intelligenten Druck und clevere praktische, manchmal auch juristische Schachzüge, mit der man den Schuldner verhandlungs- und zahlungsbereit macht. So ein Geldeintreiber muss gesucht werden, wenn ein Titel vorliegt, der Schuldner aber immer noch nicht zahlt, oder wenn der Rechtsweg nicht möglich oder kaum lohnend erscheint.

Ein weiteres Kriterium für die Suche eines Geldeintreibers ist die Forderungshöhe. Schuldeneintreiber werden in der Regel über eine Erfolgsprovision honoriert, die sich in % der Forderungshöhe bemisst. Wenn man eine Summe von 1 Mio. eintreiben kann, steht natürlich eine höheres Budget für die Fallbearbeitung zur Verfügung, als wenn man „lediglich“ Euro 10‘000.— eintreibt. Darum bearbeiten wir beispielsweise erst Forderungen ab Euro 100‘000.--, internationale sogar erst ab Euro 250‘000.-- . Fälle unter Euro 100‘000.— können wir manchmal an kleinere oder lokale Schuldeneintreiber weitergeben, die ein andere Kostenstruktur haben als wir als internationales Unternehmen.

Wenn ein Schuldeneintreiber gesucht wird, spielen auch die Vorauskosten eine Rolle. Nicht diejenigen, die keine Vorkosten nehmen, sind die empfehlenswertesten, obwohl Ihnen als Kunde das zunächst gefallen mag. Fragen Sie sich einfach: Welcher Kaufmann kann eine intensive und risikobehaftete Arbeit leisten, ohne dass er dafür bezahlt wird? Er hat ja die Erfolgsprovision, wenden Sie vielleicht ein. Ja, aber die bekommt der Schuldeneintreiber erst nach Monaten oder Jahren, vielleicht auch einmal gar nicht. Die Vorauszahlung ist daher eine teilweise Finanzierung des Schuldeneintreibens. Wir nennen diese Vorauszahlung Kaution, weil sie rückerstattet, resp. mit der Erfolgsprovision verrechnet wird. Wer keine Vorausgebühren verlangt, kann logischerweise auch keine allzu grosse Aktivität entfalten (resp. er pickt sich aus Hunderten von angenommen Fällen, die paar heraus, die ganz einfach sind; das ist dann der Umsatz. Die anderen Fälle vergammeln in der Schublade). Vergleichen Sie Direktinkasso mit anwaltlicher Tätigkeit; auch beim Anwalt müssen Sie in der Regel einen Vorschuss leisten, welcher diese mit seiner Tätigkeit verrechnet.



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