Diebstahl / Betrug durch eigene Mitarbeiter?

Wir bearbeiten verschiedentlich Fälle, in denen Mitarbeiter den Arbeitgeber bestohlen haben. Gemäß einer Studie der Hochschule St. Gallen vom April 2014 [194 KB] sind in der Schweiz pro Jahr 18-37 % der Unternehmen betroffen. Wir verfolgen in solchen Fällen folgende Taktik:

1. Sehr rasch handeln. Mandatierung wenn möglich vor Konfrontation/Freistellung und Entlassung des Mitarbeiters.
2. Wir gewinnen ihn für schnelle Wiedergutmachung unter Vermeidung strafrechtlicher Folgen.
3. Falls kein Erfolg, Strafanzeige plus ...
4. ... parallel dazu Rückzahlungen erwirken (mögliche Reduktion des Strafmasses)
5. Bei vollständiger Kooperation / Zahlung gibt das Unternehmen eine Desinteresse-Erklärung an der weiteren Strafuntersuchung ab.

Dieses Konzept hat Erfolg, wenn Sie uns sehr rasch nach Entdeckung kontaktieren. Alle profitieren: Unternehmen reduziert Schaden. Mitarbeiter kommt mit "blauem Auge" davon.

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